Wenn Kinder ganz alleine auf sich gestellt sind, weil beispielsweise bei einem Autounfall plötzlich beide Eltern verunglücken, sind es häufig Verwandte, die die Kinder dann bei sich aufnehmen. Es gibt aber immer auch Orte, an denen Kinder gar kein Zuhause haben, oder, wenn sie eines haben, sie dort zumindest nicht angstfrei leben können.

Das Recht auf Geborgenheit, Familie und ein sicheres Zuhause

sichert jedem Kind ein angstfreies Wohnen zu. Das kann bei der eigenen Familie sein, in einer Wohngruppe oder in einem Kinderhaus. Dort werden die Kinder geliebt, respektiert und können sich sicher fühlen vor Gewalt. Das Kind weiß dann: Ich bin nicht alleine und lebe mit lieben Menschen zusammen, an die ich mich wenden kann, wenn ich etwas brauche oder mich etwas bedrückt.